Auswirkungen der Corona-Krise sowie gesundheitlichen Problemen seitens der einzigen Geschäftsführerin, habe sich Letztere nicht in der Lage befunden, sich um die steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern. F. Den Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– bezahlte die Rekurrentin fristgerecht (act. 3).