B. Mit Schreiben vom 1. Juli 2021 erhob die A.________ GmbH, vertreten durch ihre einzige Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift, Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sowie gegen die direkte Bundessteuer 2019 (StV-act. 4). Sie machte geltend, es handle sich bei der A.________ GmbH um eine seit einigen Jahren inaktive Gesellschaft. Aus persönlichen Gründen ersuche sie um Aufschiebung der Einreichung der Unterlagen 2019 und 2020 bis spätestens Ende September 2021.