A 2021 24 2 A. Mit Veranlagungsverfügung vom 24. Juni 2021 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Zug (Steuerverwaltung) die A.________ GmbH für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 sowie die direkte Bundessteuer 2019 nach Ermessen (StV-act. 3). Dies nachdem die A.________ GmbH mit Mahnung vom 31. Oktober 2020 (StV-act. 1) ein erstes Mal und mit Mahnung vom 30. Januar 2021 (StV-act. 2) ein zweites und letztes Mal aufgefordert wurde, die Steuererklärung 2019 sowie die dazugehörenden Beilagen einzureichen.