Aufgrund der Formulierung als "Kann"-Vorschrift besteht kein Anspruch auf Gewährung eines (Teil-)Erlasses. Dies kommt denn auch bei der Information der Steuerverwaltung auf ihrer Homepage zum Ausdruck, indem sie festhält, dass bei Urteil A 2021 21 11 schwerwiegenden und begründeten Härtefällen ein teilweiser oder gänzlicher Erlass der definitiven Steuern "in Betracht gezogen werden kann" (https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/erlass, besucht am 17. Mai 2022).