5.4.3 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die finanzielle Situation des Rekurrenten zwar nur knapp ein Leben über dem Existenzminium erlaubt. Nichtsdestotrotz ist es dem Rekurrenten möglich, den geschuldeten Betrag innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes (ratenweise) zurückzubezahlen. Ferner geht der Rekurrent nach eigenen Angaben von einem monatlichen Überschuss von Fr. 300.– aus (StV-act. 3), wobei er bei seiner Berechnung einen um mind. 100.– zu tiefen Nettolohn heranzieht.