5.2.3 Des Weiteren ist die monatliche Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung als Zuschlag zu berücksichtigen. Gemäss Versicherungspolice beträgt die Monatsprämie für die Grundversicherung Fr. 143.05 (StVact. 3). Keine Berücksichtigung finden können die Prämien für die Zusatzversicherungen (BGE 134 III 323 E. 3).