5.2.1 Hieraus ergibt sich zunächst ein monatlicher Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner von Fr. 1'200.– für Nahrung, Kleidung und Wäsche, Körperund Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles, Telefon, Radio/TV usw. sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. 5.2.2 Dem Grundbetrag ist der effektive monatliche Mietzins hinzuzurechnen. Dieser beträgt gemäss Information des Rekurrenten Fr. 150.– (StV-act. 3).