Er habe eine Praktikumsstelle gefunden und werde im August 2021 seinen ersten Lohn erhalten. Er lebe auf dem absoluten Lebensminimum. Er sei nun ausgezogen und wohne bei seinem Vater, welcher psychisch krank sei und eine Rente der Invalidenversicherung beziehe. Zudem habe er feststellen müssen, dass niemand seine Krankenkassenprämien bezahlt habe. Mit der Krankenkasse habe er jedoch eine Ratenzahlung vereinbaren können. Im Erlassgesuch stellte er seinen Nettolohn von Fr. 1'550.– den Fixkosten gegenüber, wodurch ein monatlicher Betrag von Fr. 300.– "zur Verfügung" stehe. Gesamthaft habe er, inkl. den Steuerrechnungen 2018 und 2019, offene Rechnungen von Fr. 5'400.–.