B. Am 26. August 2021 ging bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug (fortan Steuerverwaltung) ein Erlassgesuch betreffend die Steuerforderungen aus den Jahren 2018 und 2019 ein (StV-act. 3). A.________ machte geltend, er habe nicht gewusst, dass die Steuererklärungen für die Steuerperioden 2018 und 2019 nicht eingereicht worden seien, da ihm seine Mutter versichert habe, sie werde sich um diese kümmern. Er müsse für diese beiden Jahre sowieso keine Steuern bezahlen, da er 2018 und 2019 an der Schule B.________ ausgebildet worden sei und keinen Rappen verdient habe. Er habe eine Praktikumsstelle gefunden und werde im August 2021 seinen ersten Lohn erhalten.