K. Mit Urteil A 2020 4 vom 1. Juni 2021 wies das Verwaltungsgericht den Rekurs betreffend die Kantons- und Bundessteuer 2018 ab. Dagegen führte der Steuerpflichtige am 2. Juli 2021 Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht (Verfahren BGer 2C_533/2021), wo das Beschwerdeverfahren derzeit ebenfalls noch hängig ist. Das Verwaltungsgericht erwägt: