I. Das Verwaltungsgericht liess dem Beschwerdeführer die Ergänzung der Steuerverwaltung vom 5. März 2021 zur Kenntnisnahme zukommen. In der Folge gingen beim Gericht keine weiteren Eingaben ein. Urteil A 2021 1 7 J. A.________ gelangte ferner am 30. März 2021 betreffend die Kantons- und Bundessteuer 2019 ans Verwaltungsgericht (Verfahren A 2021 3). Dieser Rekurs ist aktuell beim Verwaltungsgericht hängig.