Mit E-Mail vom 20. Mai 2020 teilte der zuständige Sachbearbeiter der Steuerverwaltung A.________ mit, dass betreffend die Steuer 2018 zuerst der Entscheid des Verwaltungsgerichts abgewartet werden müsse. Anschliessend könne er das Erlassgesuch nochmals stellen, sofern es eine Forderung zu Bezahlen gebe. Die Steuern 2019 seien provisorisch veranlagt. Provisorische Steuern könnten nicht erlassen werden. Die provisorische Rechnung Kantons- und Gemeindesteuern 2019 habe er bereits bezahlt, die provisorische Rechnung Direkte Bundessteuer 2019 werde bis zur definitiven Rechnung gestundet. Es sei jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass – entgegen der Aussage des Sozialdienstes B._____