E). Die Steuerverwaltung äusserte sich in der Folge am 30. September 2021 (in einer insgesamt dreiseitigen Stellungnahme) zur Eröffnung und Zustellung des angefochtenen Einspracheentscheids. Gleichzeitig machte sie auch einige wenige (teilweise allgemeine) Ausführungen zur Beweislast betreffend die rechtzeitige Einreichung von Eingaben, zur Versandart "Einschreiben Prepaid" sowie zur aufgelegten schriftlichen Bestätigung der Ehefrau des Vertreters (vgl. vorne Sachverhalt lit.