Der Aufgabestempel der Post, bzw. in casu die erstmalige Erfassung durch die Post im "Track & Trace" gilt als Datumsausweis sowohl für als auch gegen den Absender (vgl. BGE 142 V 389 E. 3.3). Wie sich aus dem Informationsblatt der Post zum "Einschreiben Prepaid" ergibt, muss die Sendung am Schalter oder am "My Post 24-Automaten" aufgegeben werden, um eine Aufgabebestätigung zu erhalten ("Bei der Aufgabe am Schalter und am My Post 24- Automaten erfolgt die erste Erfassung der Sendung unmittelbar nach der Übergabe. Bei der Aufgabe über den Briefeinwurf richtet sich das Aufgabedatum nach der ersten elektronischen Erfassung des Barcodes durch die Post.";