Die Steuerverwaltung hat folglich die Zustellung sowie den Inhalt der zugestellten Sendung rechtsgenüglich dargetan. Demgegenüber vermag der Rekurrent keine konkreten Anhaltspunkte vorzubringen, die am Sendungsinhalt Zweifel erwecken. Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass dem Steuervertreter des Rekurrenten der angefochtene Einspracheentscheid sowie die Eröffnungsdokumente (inkl. Rechtsmittelbelehrung) am 22. Juli 2021 zugestellt wurden. Die Rechtsmittelfrist begann damit am darauffolgenden Tag, also am Freitag, 23. Juli 2021 zu laufen und endete am Montag, 23. August 2021 (zwei Tage nach Ablauf der 30-Tagesfrist am Samstag, 21. August 2021).