_ (StV-act. 1) entspricht der auf der "Veranlagungsverfügung – Einspracheentscheid" (datierend vom 20. Juli 2021) vermerkten Sendungsverfolgungsnummer. Das Schreiben wurde korrekt adressiert und die Prüfung der Track & Trace-Sendungsinformationen im Internet weist dazu passend eine Zustellung der Sendung an den Steuervertreter am 22. Juli 2021 aus. Aus der Umschlagskopie und den eingereichten Eröffnungsdokumenten wird zudem ersichtlich, dass der Strichcode (inkl. Frankierung) für die Sendungsverfolgung direkt auf der ersten Seite des Dokuments angebracht wurde, sich somit hinter dem Sichtfenster und nicht auf dem Couvert selbst befand.