Demnach werde das Gericht ersucht, aufgrund dieser klaren Fakten und der Rechtslage, die Eröffnung des undatierten Entscheides der Steuerverwaltung als nichtig zu erklären, eventualiter sei er aufzuheben. Da derartige Entscheide auch nicht in materielle Rechtskraft erwachsen würden, habe die Steuerverwaltung die Möglichkeit, nun neu und korrekt zu eröffnen. Diesen "Steilpass" habe die Steuerverwaltung leider nicht aufgenommen und sich hinter Formalien verschanzt (act. 8).