Dies sei es hier wohl. Selbstverständlich dürfe eine Vollmacht auf einzelne Vorgänge beschränkt werden. Das quere Verhalten und die Verdrehung von Tatsachen und Rechtsauffassungen durch die Steuerverwaltung sei menschlich irgendwie nachvollziehbar, denn sie habe bereits im Dezember 2019 in der gleichen Sache und zum genau gleichen Thema eine Einsprache des Rekurrenten gutheissen müssen, was bei ihr offensichtlich einen veritablen Frustrationsschaden verursacht habe. Demnach werde das Gericht ersucht, aufgrund dieser klaren Fakten und der Rechtslage, die Eröffnung des undatierten Entscheides der Steuerverwaltung als nichtig zu erklären, eventualiter sei er aufzuheben.