Gerade solches "Agitieren" der Steuerverwaltung führe dazu, dass Bürger kein Vertrauen mehr in die Verwaltung hätten oder dieses zumindest schwinde. Krass wahrheitswidrig sei die Behauptung der Steuerverwaltung bezüglich der Vollmacht, die zwar nicht klar substantiiert vorgebracht würden, aber dazu angetan seien, den Unterzeichnenden in Misskredit zu bringen. Was das alles mit einer "Generalvollmacht" zu tun haben solle, sei schleierhaft. Die Vollmacht vom 11. Januar 2021 zuhanden der Steuerverwaltung sei glasklar und erfasse explizit ebenfalls die Vertretung "auch im Rahmen allfälliger, weiterer Verfahren". Dies sei es hier wohl.