Dem Unterzeichnenden sei einzig dieser knapp dreiseitige Entscheid, der eben undatiert gewesen sei, zugegangen, sonst nichts. Was hier von der Verwaltung ausgeführt werde und was angeblich versandt worden sein solle, würden die beigelegten Unterlagen nicht beweisen. Solche Zusendungen hätten korrekt mit Einschreibebrief zu erfolgen; was wolle die Verwaltung hier mit der Kopie eines Fenstercouverts beweisen? Die Steuerverwaltung habe diesbezüglich einfach Fakten und Wertungen verdreht, aber eine korrekte Eröffnung an den Vertreter des Einsprechers weder substantiiert behauptet noch bewiesen.