Urteil A 2021 19 7 "knurrend", von der Steuerverwaltung zugestanden (gönnerhaft werde ausgeführt, dass die Bestätigung der Ehefrau des Unterzeichnenden bezüglich Postaufgabe "grundsätzlich glaubhaft" sei; alles andere wäre ja noch schöner). Die Steuerverwaltung sehe sich dann allerdings noch veranlasst, darauf hinzuweisen, dass die Zeugin das Bestätigte doch nicht in allen Facetten ganz klar mitbekommen hätte, und das zudem erst nach ein paar Tagen (es könne ja sein, dass die Ehefrau des Unterzeichnenden auch im Vollbesitz ihrer physischen und psychischen Kräfte sei).