die Einsprache vom 30. Dezember 2020 habe die Steuerverwaltung im August 2021 (recte: Juli 2021) entschieden, der Eingang des undatierten Schreibens sei am 31. August 2021 (recte: 22. Juli 2021) erfolgt – Dauer des simplen Verfahrens: acht (recte: sieben) Monate. Es bleibe anzumerken, dass sich der Rekurrent zu gegebener Zeit letztlich hätte auf den Standpunkt stellen können, er habe den undatierten und uneingeschrieben zugestellten Entscheid gar nicht erhalten. Eine Angelegenheit betreffe in diesem Verfahrensabschnitt die Einhaltung der Rekursfrist vom 23. August 2021, die an sich nur vom Verwaltungsgericht zu beurteilen sei. Immerhin werde die Einhaltung der Frist, wenn auch