Es erstaune nun, dass hier die Verwaltung sofort aktiv werde und offenbar Zeit finde, um sich nun in epischer Breite zur Fristeinhaltung, natürlich bezüglich des Vertreters des Rekurrenten, auszulassen, obwohl dieser Punkt einzig und alleine vom Verwaltungsgericht zu beurteilen sei; die Einsprache vom 30. Dezember 2020 habe die Steuerverwaltung im August 2021 (recte: Juli 2021) entschieden, der Eingang des undatierten Schreibens sei am 31. August 2021 (recte: 22. Juli 2021) erfolgt – Dauer des simplen Verfahrens: acht (recte: sieben) Monate.