G. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2021 führte der Vertreter des Rekurrenten aus, die Steuerverwaltung habe hier Diverses vermengt, um wahrscheinlich für Verwirrung zu sorgen und von den eigenen Fehlleistungen abzulenken; zudem seien hier vorgebrachte Tatsachen- und Aktenwidrigkeiten klarzustellen. Es erstaune nun, dass hier die Verwaltung sofort aktiv werde und offenbar Zeit finde, um sich nun in epischer Breite zur Fristeinhaltung, natürlich bezüglich des Vertreters des Rekurrenten, auszulassen, obwohl dieser Punkt einzig und alleine vom Verwaltungsgericht zu beurteilen sei;