F. Die Steuerverwaltung erklärte mit Schreiben vom 30. September 2021, die rechtsgültige und fristauslösende Eröffnung des (vollständigen) Einspracheentscheids vom 22. Juli 2021 werde durch den Vertreter mit seinen Ausführungen implizit anerkannt. Dass das sog. Eröffnungsblatt (d.h. die Eröffnungsdokumente des Einspracheentscheids) nicht im Couvert enthalten gewesen sei und dass der Entscheid selbst undatiert und unfrankiert (in einem separaten Couvert) zugestellt worden sei, sei nicht nachvollziehbar.