qualifiziert werden müsse, dass Nichtigkeit dieses Verwaltungsaktes die Folge sei. Um an das gerichtliche Schreiben vom 25. August 2021 anzuknüpfen, habe, falls notwendig, die Steuerverwaltung die bestrittene, korrekte Zustellung des Einspracheentscheids mit dem angeblichen "Eröffnungsblatt" an den Unterzeichnenden zu beweisen (act. 4).