Statt das Problem auf dem "kurzen Dienstweg" zu klären, habe sich die Steuerverwaltung hinter Formalien verschanzt. Einem Steuerpflichtigen und seinem allfälligen Vertreter sei es allerdings gleichgültig, welche Verfahrensgepflogenheiten in der Steuerverwaltung herrschten und welche Arbeitsabläufe existierten und wer wie was ausdrucke. Das alles sei für die Korrektheit der Arbeit einer Verwaltung irrelevant. Auch aufgrund des (nun in diesem Fall datierten und frankierten) Schreibens der Steuerverwaltung vom 30. August 2021 werde vielmehr offensichtlich, dass der Einspracheentscheid, eingegangen am 22. Juli 2021, nicht korrekt eröffnet worden sei und diese "Eröffnung" als derart mangelhaft