Was dem Steuerpflichtigen jedoch direkt zugestellt worden sei, seien zwei Rechnungen, je datiert vom 20. Juli 2021. Auf diesen Rechnungen hätten sich Rechtsmittelbelehrungen befunden. Dem Steuervertreter seien diese Rechnungen nicht zugestellt worden. Es sei demnach evident, dass der undatierte Einspracheentscheid (ohne Rechtsmittelbelehrung, etc.) direkt dem Vertreter des Steuerpflichtigen zugestellt worden sei. Das angesprochene "Eröffnungsblatt" sei aber weder dem Vertreter des Steuerpflichtigen noch diesem selbst zugestellt worden. Damit sei klar, dass der undatierte Einspracheentscheid derart fehlerhaft (undatiert, fehlendes Eröffnungsblatt, fehlende