Mit A-Post sei ihm als Vertreter des Steuerpflichtigen mit Eingang vom 22. Juli 2021 der Einspracheentscheid für die Veranlagung zugestellt worden. Dieser Entscheid sei weder mit einem Datum noch mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen gewesen; die Zustellung sei mit unfrankiertem Couvert erfolgt. Vielmehr sei auf ein "Zustelldatum gemäss Eröffnungsblatt/VIMO" verwiesen worden. Ein solches Blatt sei allerdings nicht zugestellt worden. Obwohl auf der rechten Seite des Schreibens namentlich erwähnt, habe auch der Steuerpflichtige diesen Einspracheentscheid nicht erhalten. Was dem Steuerpflichtigen jedoch direkt zugestellt worden sei, seien zwei Rechnungen, je datiert vom 20. Juli