_ aus Deutschland) gefahren. Das Auto sei beim Bahnhof/Post C.________ parkiert worden und seine Ehefrau sei bei der Aufgabe des Briefes dabei gewesen. Es sei davon auszugehen, dass seine Ehefrau keinen Grund habe, hier etwas Tatsachenwidriges zu bestätigen oder zu lügen. Als Oberrichterin in F.________ und Vorsitzende einer Zivilkammer sei ihr sehr wohl bewusst, welche Folgen eine Falschbestätigung bzw. eine falsche Zeugenaussage haben könne. Seine Ehefrau habe nun auf Ersuchen des Unterzeichnenden den Aufgabevorgang vom Montagabend, 23. August 2021, 18:30 Uhr, schriftlich bestätigt. Sie könne selbstverständlich auch als Zeugin befragt werden.