Gemäss den Arbeitsabläufen in der Steuerverwaltung würden im Fall abweisender Einspracheentscheide die Eröffnungsdokumente durch die Einschätzungsexperten am Arbeitsplatz ausgedruckt und zusammen mit dem originalunterzeichneten Einspracheentscheid in einem Fenster-Couvert per A-Post Plus versandt. Die Frankatur befinde sich im aufgedruckten Barcode (auf der ersten Seite der Veranlagungsverfügung) und nicht auf dem Couvert selbst (act. 3).