Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben rein informativer Natur sei und dadurch insbesondere keine Fristen ausgelöst würden. Aufgrund der nachstehend kurz geschilderten Abläufe sei der Sachverhalt, dass der original unterzeichnete Einspracheentscheid ohne die Veranlagungsverfügung zugestellt worden sei, nicht nachvollziehbar. Gemäss den Arbeitsabläufen in der Steuerverwaltung würden im Fall abweisender Einspracheentscheide die Eröffnungsdokumente durch die Einschätzungsexperten am Arbeitsplatz ausgedruckt und zusammen mit dem originalunterzeichneten Einspracheentscheid in einem Fenster-Couvert per A-Post Plus versandt.