Rein informativ würden dem Steuervertreter jedoch die folgenden Unterlagen in Kopie zugesandt: Veranlagungsverfügung 2019 (Bund und Kanton inkl. Ausscheidung und Liegenschaften, insgesamt sieben Seiten) vom 20. Juli 2021 (gekennzeichnet mit dem Versand-Code ________); Zustellnachweis mit Kopie des entsprechenden Couverts (diese Kopie sei von der Post zur Verfügung gestellt worden), wonach dieses am 22. Juli 2021 zugestellt worden sei. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben rein informativer Natur sei und dadurch insbesondere keine Fristen ausgelöst würden.