4.2 Anders als im Verrechnungssteuerverfahren ist hier ein die Steuerlast reduzierendes Element strittig, geht es doch um die geschäftsmässige Begründetheit der vorgenommenen Wertberichtigung auf der Beteiligung F.________. Diese setzt insbesondere voraus, dass ein Vermögenswert denjenigen Wert, der nun berichtigt werden soll, einmal aufgewiesen hat, ansonsten es ins Belieben der steuerpflichtigen Person gestellt wäre, Abschreibungs- und Wertberichtigungssubstrat zu schaffen und damit ihren steuerbaren Gewinn bei Bedarf zu reduzieren. Die Rekurrentin hat die Werthaltigkeit der Beteiligung F.____