4. 4.1 Vorliegend wurde – nach Darstellung der Rekurrentin im Verrechnungssteuerverfahren – die Beteiligung F.________ im Jahr 2010 durch den Alleinaktionär E.________ zum Preis von USD 200'000.– erworben und noch im gleichen Jahr zum selben Preis (entsprechend damals Fr. 157'660.–) in die A.________ GmbH eingebracht. Ihr zufolge drohte das Unternehmen F.________ nach Scheitern der ursprünglichen Geschäftsidee auseinanderzufallen; es waren eine Neuorientierung sowie neue Finanzierungsrunden notwendig, wobei die Rekurrentin ihre Beteiligung sukzessive auf USD 600'000.– erhöht habe (StV-act. 11).