bezeichnet, wobei der Begriff beide Rechtsmittel (Beschwerde und Rekurs) umfasst. Der hier zu beurteilende Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 19. Juli 2021 (frühestens zugestellt am 20. Juli 2021) wurde am 19. August 2021 der Schweizerischen Post übergeben und gilt damit als fristgerecht eingereicht. Er entspricht sodann den übrigen formellen Anforderungen, weshalb darauf einzutreten ist. Die Beurteilung erfolgt auf dem Zirkulationsweg gemäss § 29 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes (GO VG; BGS 162.11).