B. Hiergegen gelangte die A.________ GmbH (nachfolgend: Rekurrentin) mit Rekurs vom 19. August 2021 (Poststempel) an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Sie beantragte, es seien der Einspracheentscheid vom 19. Juli 2020 (recte: 2021) sowie die Veranlagungsverfügungen vom 8. Oktober 2020 aufzuheben, es sei die Wertberichtigung auf der Beteiligung F.________ im Umfang von Fr. 300'000.– für die Zwecke der direkten Bundessteuer 2017 und der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 anzuerkennen und es sei der Verlustvortrag aus dem Steuerjahr 2017 für das Steuerjahr 2018 anzuerkennen (Kantons- und Gemeindesteuer sowie direkte Bundessteuer; act. 1).