(StV-act. 5 ff.). Mit Verfügungen vom 8. Oktober 2020 veranlagte sie die A.________ GmbH für das Steuerjahr 2017 unter Aufrechnung der Position "Wertberichtigung Beteiligung" in Höhe von Fr. 300'000.– mit einem Reingewinn von Fr. _______ (direkte Bundessteuer) bzw. Fr. _______ (Kantons- und Gemeindesteuern) und einem steuerbaren Eigenkapital von Fr. _______. Für das Steuerjahr 2018 berücksichtigte sie in Abweichung von der Steuererklärung sowie weiterhin unter Aufrechnung der Wertberichtigung von Fr. 300'000.– ein Eigenkapital von Fr. _______ (Rek-act. 1).