Die notorisch prekäre Sicherheitslage in Südafrika und die Problematik der Wasserknappheit musste den Rekurrenten ebenfalls schon vor ihrer Ausreise bekannt gewesen sein. Es mag sein, dass sie dies unterschätzt hatten und sich die Lage im Verlauf ihres Aufenthalts verschärfte. Grund für die Rückkehr in die Schweiz im März 2018 dürfte allerdings genauso gut die – nach wie vor – fehlende Aufenthaltsbewilligung gewesen sein. Die Rekurrenten machen ferner nicht geltend, dass im Zeitpunkt der Ausreise im Juli 2017 nur ein befristeter Aufenthalt (im Sinne einer von vornherein befristeten Wohnsitzverlegung) geplant gewesen wäre, womit es diesbezüglich sein Bewenden haben kann.