Die Anfragen der Rekurrenten blieben mehrheitlich unbeantwortet und die Angabe von 10 Wochen in der E-Mail 26. Mai 2017 ist im Kontext als "Mindestfrist" zu verstehen, innert derer die Rekurrenten sicher keine Antwort erhalten würden (und sich erst danach wieder melden sollten). Die Rekurrenten nahmen denn auch die Hilfe des ursprünglich beauftragten Immigrationsunternehmens offenbar nicht mehr in Anspruch, obschon im unterzeichneten Engagementvertrag vom 13. September 2015 wöchentliche Updates durch das Unternehmen sowie Hilfestellung in der Kommunikation mit dem Departement of Home Affairs durch den zugeordneten Sachbearbeiter und gar