Sie erkannten diese Problematik offenkundig, wie die protokollierte Aussage des Rekurrenten in der Videobesprechung mit der Steuerverwaltung zeigt (StV-act. 15 S. 1): "Seine Frau hätte an sich schon Mitte Juli 2016 den Schritt wagen wollen, allerdings seien die Papiere da noch gar nicht ausgereift gewesen und sie hätten Gefahr laufen müssen, alle 90 Tage (nach Ablauf des Touristenvisums) wieder das Land verlassen zu müssen, obwohl die Unterlagen Anfang 2016 parat gewesen seien. Sie seien dann erst im Juli 2017 gegangen." Genau diese Gefahr hatte sich dann unbestrittenermassen verwirklicht, nachdem sie im Juli 2017 – ohne Aufenthaltsgenehmigung – nach Südafrika gereist waren.