gelnde Relevanz der "Aufenthalte der Rekurrenten in der Schweiz" klärende Ausführungen hierzu zu machen. Belege aus der Zeit in Südafrika seien für sie nach der Rückkehr in die Schweiz nicht mehr relevant gewesen und deshalb vernichtet worden (act. 1 Rz. 33 f.; konkrete Nachweise über die Flugbewegungen wurden von der Steuerverwaltung mehrmals einverlangt: vgl. etwa StV-act. 8, 9, 10, 11).