Nach der Sachverhaltsdarstellung der Rekurrenten müssten sich für die Zeitspanne vom 2. Juli 2017 bis 11. März 2018 (rund neun Monate bzw. 252 Tage) mind. zwei sog. "Visitor's Permit" oder auch "Visitor's Visa" (sowie eine Verlängerung) in ihren Pässen befinden. Das Visitor- 's Permit ist kein eigentliches Visum, sondern lediglich eine Besuchserlaubnis für Touris- mus-, Besuchs-, oder Geschäftsreisen bis zu drei Monaten (90 Tagen), welche einmalig für (max.) weitere 90 Tage verlängert werden kann (vgl. Leben und Arbeiten in Südafrika, Publikation des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten [EDA] vom 12. Dezember 2010, S. 5, einsehbar unter: htt-