Urteil A 2021 16 9 (durchgängig bestehenden) Wohnsitz – mithin einer ganzjährigen Steuerpflicht für die Steuerperiode 2018 – in der Schweiz auszugehen. 4.2 Wohnsituation, tatsächlicher Aufenthalt und Aufenthaltstage 4.2.1 Die Rekurrenten führen als Hauptargument die Verlegung ihres tatsächlichen Aufenthaltes nach Südafrika und ihre dortige Wohnsituation bzw. den Besitz von Wohneigentum ins Feld.