Die Steuerverwaltung des Kantons Zug veranlagte die Steuerpflichtigen mit Verfügungen vom 18. November 2019 für die gesamte Steuerperiode 2018 (1. Januar bis 31. Dezember 2018) und nahm verschiedene Aufrechnungen und Korrekturen vor (etwa Fr. _______aufgrund der ausbezahlten Austrittsleistungen [Code 173]), da gemäss den im Veranlagungsverfahren (teilweise unvollständig) eingereichten Unterlagen und Informationen nicht gesagt werden könne, dass in Südafrika ein neuer Wohnsitz begründet worden sei und der Wohnsitz in der Schweiz daher bestehen bleibe (StV-act. 2).