_ (gemäss den Steuerpflichtigen gedacht als Ferienliegenschaft für zahlende Gäste; Kaufabrechnung vom 13. Februar 2017; Rek-act. 13). Die Steuerpflichtigen liessen sich im Zuge ihrer Ausreise aus der Schweiz Vorsorgeleistungen aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a abzüglich Quellensteuern auszahlen (Ehemann: Auszahlung beantragt am 12. Oktober 2017 [Rek-act. 24, 25]; Überweisungen vom 12. und 15. Dezember 2017 [Rek-act. 26, 27]; nicht beantragt wurde die Auszahlung eines Säule- 3a-Kontos bei der Bank G.________ [vgl. StV-act. 15 S. 3]; Ehefrau: Auszahlung beantragt im Juni/Juli 2017 [vgl. Rek-act. 28] bzw. am 8. Dezember 2017 [Rek-act.