Durch die Übernahme der geschäftsmässig nicht begründeten Kosten von Fr. _______ (Miete, Nebenkosten, Honorare, Spesen des Standorts Shanghai) wurde die Muttergesellschaft begünstigt, indem sie diese Kosten nicht zu tragen hatte. Dies kann auch vor dem Hintergrund nicht angehen, als es der Konzernleitung bzw. dem beherrschenden Anteilsinhaber nicht erlaubt ist, die von den verschiedenen Gesellschaften erzielten Gewinne frei auf die Konzerngesellschaften zu verteilen und jede Konzerngesellschaft für sich als rechtlich selbständiges Gebilde zu betrachten ist (vgl. vorne E. 8.3).