Dass durch diese Aufrechnung entsprechende Erträge "ausgeschieden" resp. von der Besteuerung ausgenommen werden müssten, sei weder rechtlich begründet noch nachvollziehbar, beschäftige die Gesellschaft in der Schweiz doch eigenes Personal und habe im Jahr 2017 Dienstleistungen von der Muttergesellschaft (A.C.________ AG) in der Höhe von Fr. ______ bezogen. Die nochmalige Überprüfung der Unterlagen habe ergeben, dass folgende Positionen (aufgrund des Buchungstextes in den Kontoauszügen resp. der Belege) geschäftsmässig nicht begründet und damit aufzurechnen seien: