- Kontoblätter der Rekurrentin betreffend Infrastrukturkosten und Mieterinvestitionen (Rek-act. D8a, D8b): Dass gewisse Kosten von Shanghai von der Rekurrentin getragen und in ihrer Buchhaltung erfasst worden seien, lasse keinen Rückschluss auf das Bestehen einer Betriebsstätte in Shanghai zu. Vielmehr rechtfertige dieses Vorgehen die Aufrechnung von geschäftsmässig nicht begründetem Aufwand (Bezahlung fremder Kosten, nämlich jener der Muttergesellschaft).