Die im Einspracheverfahren eingereichten Belastungsanzeigen für die quartalsweise Vergütung für Kosten an die A.________ Shanghai (Begünstigte) auf ein Bankkonto bei der Bank Q.________/China (vgl. StV-act. 4) würden den Schluss nahelegen, dass die Empfängerin (d.h. die A.________ Shanghai) eine Betriebsstätte der Muttergesellschaft sei. Im Übrigen werde das Konto 4206 "Einkauf V.R. China" mit Fr. 0.– in der Erfolgsrechnung aufgeführt.